Der allgemeine Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtsstunden und hat zum Ziel, in 600 Unterrichtsstunden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 sowie in 100 Unterrichtsstunden Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland zu vermitteln. Der Erwerb der Deutschkenntnisse geschieht anhand von alltagsbezogenen Inhalten wie Arbeit, Wohnen, Gesundheit oder Ämter und Behörden.
Der allgemeine Integrationskurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) und "Leben in Deutschland" (LiD) ab.
Kursart: Allgemeiner Integrationskurs in Berlin
Kursbeginn: 12.05.2025
Kursende: 19.01.2026
Unterrichtszeiten: 13:30 - 16:45 Uhr
Unterrichtstage: Montag bis Freitag (Vollzeit)
Kursform: Präsenzunterricht
Standort: Wedding & Reinickendorf
Anschrift: Osloer Str. 18b, 13359 Berlin oder Markstr. 37, 13409 Berlin
Telefon: 030 577 1081 - 20
E-Mail: info@seconos.de
Information: Die ANMELDUNG ist ab 31.03.2025 in unserem Büro in der Osloer Straße 18b oder Markstr. 37 möglich.
Standort: Berlin-Reinickendorf
Anschrift: Markstr. 37, 13409 Berlin
Telefon: 030 577 1081 - 10
Bitte bringen Sie die folgenden Dokumente zur Anmeldung mit:
- Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
- Pass oder Personalausweis
Zielgruppe:
Der Integrationskurs richtet sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.
Nach erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses (Sprachtest "Deutsch-Test für Zuwanderer" und Test "Leben in Deutschland") erhält der Teilnehmer durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das "Zertifikat Integrationskurs". War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächliche erreichte Ergebnis in den Abschlusstests.
Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 2,29 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.